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Beitragsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus CCC Bremen
Deelkar (Diskussion | Beiträge)
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Mit Beschluss vom 19.11.2024 hat die Mitgliederversammlung die Beitragsordnung zum 01.01.2025 wie folgt neugefasst:


Stand: 05.11.2013
<blockquote>
# Beitragspflichtig ist jedes ordentliche Mitglied des Chaos Computer Club Bremen.
# Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 20 € pro Monat. Freiwillig kann ein erhöhter Mitgliedsbeitrag von, zum Beispiel, 42 € pro Monat gezahlt werden.
# Der monatliche Beitrag ist in voller Höhe zum Monatsanfang zu entrichten.
# Der Beitrag kann innerhalb eines laufenden Kalenderjahres im Voraus entrichtet werden.
# Auf formlosen Antrag eines Mitglieds entscheidet der Vorstand über eine Stundung oder Verminderung des Mitgliedsbeitrags.
</blockquote>
 
== Beitragsordnung vom 28.11.2017 ==
 
Stand: 28.11.2017


  Beitragsordnung des Chaos Computer Club Bremen
  Beitragsordnung des Chaos Computer Club Bremen
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== Bemerkungen (nicht mehr Teil der Beitragsordnung) ==
== Bemerkungen (nicht mehr Teil der Beitragsordnung) ==


* Der Chaos Computer Club e.V. gibt einen Teil der Mitgliedsbeiträge an die Erfas zurück, das bedeutet, dass wir Mitgliedern im CCC e.V. die Mitgliedschaft im CCCHB e.V. ermässigen können.
* Mitgliedsbeiträge an den Chaos Computer Club Bremen e.V. sind steuerlich absetzbar! (siehe [[Freistellungsbescheid]])
* Mitgliedsbeiträge an den CCCHB sind steuerlich absetzbar! (siehe [[Freistellungsbescheid]])


Beitragsmatrix:
Beitragsmatrix:

Aktuelle Version vom 11. Dezember 2024, 19:31 Uhr

Mit Beschluss vom 19.11.2024 hat die Mitgliederversammlung die Beitragsordnung zum 01.01.2025 wie folgt neugefasst:

  1. Beitragspflichtig ist jedes ordentliche Mitglied des Chaos Computer Club Bremen.
  2. Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 20 € pro Monat. Freiwillig kann ein erhöhter Mitgliedsbeitrag von, zum Beispiel, 42 € pro Monat gezahlt werden.
  3. Der monatliche Beitrag ist in voller Höhe zum Monatsanfang zu entrichten.
  4. Der Beitrag kann innerhalb eines laufenden Kalenderjahres im Voraus entrichtet werden.
  5. Auf formlosen Antrag eines Mitglieds entscheidet der Vorstand über eine Stundung oder Verminderung des Mitgliedsbeitrags.

Beitragsordnung vom 28.11.2017

Stand: 28.11.2017

Beitragsordnung des Chaos Computer Club Bremen
(1) Beitragspflichtig ist jedes reguläre Mitglied des Chaos Computer Club Bremen.
(2) Mitglieder des Chaos Computer Club Bremen e.V., die gleichzeitig Mitglieder 
    im Chaos Computer Club e.V. sind, zahlen einen um 36 Euro ermässigten Jahresbeitrag.
(3) Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens € 15 pro Monat. Freiwillig kann ein
    Mitgliedsbeitrag von € 23 monatlich gezahlt werden.
(4) Der Beitrag ist quartalsweise, halbjährlich oder jährlich im Voraus zu entrichten.
(5) Vorauszahlungen für mehrere Jahre im Voraus sind nicht möglich. Überzahlungen 
    werden stattdessen automatisch als Spende gewertet.
(6) Auf formlosen Antrag an den Vorstand darf der Vorstand über eine Stundung oder 
    Verminderung des Mitgliedbeitrages einzelner Mitglieder entscheiden.

Bemerkungen (nicht mehr Teil der Beitragsordnung)

  • Mitgliedsbeiträge an den Chaos Computer Club Bremen e.V. sind steuerlich absetzbar! (siehe Freistellungsbescheid)

Beitragsmatrix:

in Euro ohne CCC Mitgliedschaft mit CCC Mitgliedschaft
jährlich 180 144
halbjährlich 90 72
quartalsweise 45 36